AGB

1. Abschluss des Reisevertrages


a) Der Reisevertrag soll schriftlich (Reiseanmeldung / Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche werden schriftlich erfasst. Vor Vertragsabschluss werden dem Reisenden unsere vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen ausgehändigt oder können in den jeweiligen Filialen eingesehen werden.
b) Telefonisch werden lediglich verbindliche Reservierungen vorgenommen, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben an uns zurückzuleiten hat, geschlossen wird. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang zurück, so wird von der Reservierung Abstand genommen. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Buchungen mittels Bildschirmtext, Internet etc. gilt gleiches.


2. Bezahlung


Mit Vertragsabschluss wird eine 10%ige Anzahlung geleistet. Die Unterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro ausgehändigt. Entsprechend §651 k Abs.3 BGB wird ebenfalls der Reisesicherungsschein an den Kunden weitergereicht.
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und keine Übernachtung einschließt. Die Restzahlung des Reisepreises erfolgt 42 Tage vor Reiseantritt. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort zu zahlen.


3. Leistungen


Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Mündliche Vereinbarungen zählen nicht. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich.


4. Leistungs- und Preisänderungen


4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


4.2. Änderungen der Flugzeiten bzw. Flughäfen vorbehalten. Für alle Flüge gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Fluglinie bzw. Veranstalter ebenso bei Schiffsreisen.

5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann einen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:


Bei Busreisen:
bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 20 %
ab 28. Tag vor Reiseantritt: 50 %
ab 14. Tag vor Reiseantritt: 80 %
bei Nichtantritt der Reise: 100 %
des Reisepreises

Bei Stornierungen von Reisen, in denen Leistungen bzw. Zusatzleistungen, (zum Beispiel Eintrittskarten) enthalten sind, gelten die Stornierungsbedingungen von den jeweiligen Leistungsträgern.

Bei Flugreisen und Kreuzfahrten gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.


5.2. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen.


5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Reisevertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


5.4. Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so wird durch den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt von 10,-€ verlangt, soweit er nicht höhere Entschädigungen nachweist. Diese Regelung gilt bis 22 Tage vor Reiseantritt. Ab 21. Tage werden die vertraglich vereinbarten Stornogebühren verrechnet.


5.5. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und / oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter/Mindestteilnehmerzahl


Bei Nichterreichen der vom Veranstalter festgelegten Mindestteilnehmerzahl (25 Pax.), kann der Reiseveranstalter bei Mehrtagesfahrten bis 21 Tage vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde erhält die geleistete Zahlung unverzüglich zurück.


7. Haftung des Reiseveranstalters


7.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für:
     1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
     2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
     3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen


7.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.


8. Gewährleistung


Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe verschaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.


9. Beschränkung der Haftung


9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.


1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird


oder


2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.


9.2. Ein Schadenanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. Mitwirkungspflicht


Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich oder örtlicher Reiseleitung zu Kenntnis zu geben, Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch aus Minderung nicht ein.


11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der reise gegenüber dem Reiseveranstalter Schriftich geltend zu machen. Ansprüche des reisenden verjähren nach 6 Monaten. Hat der reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist diese Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsbestimmungen


Die Reisenden sind für die Einhaltung aller diesbezüglich geltenden Bestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchungen geändert werden sollten. Die einzuhaltenden Vorschriften erfahren Sie jeweils bei Buchung in Ihrem Reisebüro. Der Reisende soll sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegeben falls soll ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdienst oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

 

13. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände/Höhere Gewalt


Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Streiks oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Reiseleistungen eine nach § 417 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Bei Eintreten von höherer Gewalt vor oder während der Reise ist der Reisende nicht berechtigt, daraus Schadenersatzansprüche abzuleiten. Die Mehrkosten für die Reisebeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


14. Gerichtsstand


Gerichtsstand für Greulich Reisen ist Eilenburg.


15. Allgemeine Bestimmungen


Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behält sich der Reiseveranstalter vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reservierungsvertrages im Übrigen.


16. Sonstige Bestimmungen (nur für Reisemittler)


Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler (Reisebüro), der als Agentur für das Reisebüro tätig ist, gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen analog, sofern sich aus dem Agenturvertrag nicht andere Regelungen ergeben.